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Es ist
erlaubt:
8:1 a) Arme und Hände zu benutzen, um den Ball zu blocken oder in Ballbesitz zu gelangen; b) dem Gegenspieler mit einer offenen Hand den Ball aus jeder Richtung wegzuspielen; c) den Gegenspieler mit dem Körper zu sperren, auch wenn er nicht in Ballbesitz ist; d) von vorne, mit angewinkelten Armen Körperkontakt zum Gegenspieler aufzunehmen, ihn auf diese Weise zu kontrollieren und zu begleiten. Es ist 8:2 a) dem Gegenspieler den Ball aus den Händen zu entreißen oder ihn herauszuschlagen; b) den Gegenspieler mit Armen, Händen oder Beinen zu sperren oder ihn wegzudrängen; c) den Gegenspieler (am Körper oder an der Spielkleidung) zu klammern, festzuhalten, zu stoßen, ihn anzurennen oder anzuspringen; d) den Gegenspieler mit oder ohne Ball regelwidrig zu stören, zu behindern oder zu gefährden. 8:3 Regelwidrigkeiten gegen 8:2 können im Kampf um den Ball vorkommen; Vergehen, bei denen sich die Aktion überwiegend oder gar ausschließlich gegen den Gegenspieler statt gegen den Ball richtet, sind progressiv zu bestrafen. Das bedeutet, dass zusätzlich zu einem Freiwurf oder 7-m- Wurf eine persönliche Strafe auszusprechen ist und zwar beginnend mit einer Verwarnung, aber im Spielverlauf mit einer Tendenz zu strengerer Bestrafung wie Hinausstellung (16:3b) und Disqualifikation (16:6f). Unsportliches Verhalten ist ebenfalls progressiv mit Verwarnungen und Hinausstellungen zu bestrafen (16:1c, 16:3c, und 16:6f). Wie im Kommentar zur Regel 16:3 erläutert, haben die Schiedsrichter das Recht, bei besonderen Vergehen unmittelbar eine Hinausstellung auszusprechen, unabhängig davon, ob der Spieler zuvor eine Verwarnung erhalten hatte. 8:4 Körperliche und verbale Ausdrucksformen, die nicht mit dem Geiste der Sportlichkeit vereinbar sind, gelten als unsportliches Verhalten (Beispiele: siehe Erläuterung 5). Dies gilt sowohl für Spieler als auch Mannschaftsoffizielle auf der Spielfläche wie außerhalb. Auch im Falle unsportlichen Verhaltens ist progressiv zu bestrafen (16:1c, 16:3c-d und 16:6a). 8:5 Ein Spieler, der den Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren (16:6b), insbesondere, wenn er: a) einem in einer Wurfaktion befindlichen Spieler von der Seite oder von hinten auf den Wurfarm schlägt oder den Wurfarm zurückreißt; b) eine Aktion so ausführt, dass der Gegenspieler an Kopf oder Hals getroffen wird; c) mit Fuß, Knie oder in anderer Weise den Gegenspieler absichtlich am Körper trifft; dazu gehört auch Beinsteilen; d) einen im Lauf oder im Sprung befindlichen Gegenspieler stößt oder so angreift, dass dieser dadurch die Körperkontrolle verliert. Dies gilt auch, wenn ein Torwart seinen Torraum bei einem Gegenstoß der gegnerischen Mannschaft verlässt; e) einen Abwehrspieler bei einem als Direktwurf aufs Tor ausgeführten Freiwurf am Kopf trifft, unter der Voraussetzung, dass dieser sich nicht bewegte, oder gleichfalls den Torwart mit einem 7-m-Wurf am Kopf trifft, unter der Voraussetzung, dass der Torwart sich nicht bewegte. · Kommentar: Auch kleine Vergehen mit geringem Körperkontakt können sehr gefährlich sein und zu schweren Verletzungen führen, falls die Regelwidrigkeit in dem Moment erfolgt, wenn sich der Spieler im Sprung in der Luft befindet und schutz- und arglos ist. Die Gefährdung des Spielers und nicht die Intensität des Körperkontaktes ist maßgebend für die Beurteilung, ob in dieser Situation eine Disqualifikation geboten ist. 8:6 Grob unsportliches Verhalten durch einen Spieler oder einen Mannschaftsoffiziellen, auf der Spielfläche oder außerhalb (Beispiele siehe Erläuterung 6), ist mit Disqualifikation zu ahnden (16:6c). 8:7 Bei einer "Tätlichkeit" während der Spielzeit ist der fehlbare Spieler auszuschließen (16:9-11). Eine Tätlichkeit außerhalb der Spielzeit (16:13) führt zu einer Disqualifikation (16:6d; 16:14b). Ein Mannschaftsoffizieller, der sich eine Tätlichkeit zuschulden kommen lässt, wird disqualifiziert (16:6e). · Kommentar: Eine Tätlichkeit ist im Sinne dieser Regel ein besonders starker und absichtlicher Angriff auf den Körper einer anderen Person (Spieler, Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Mannschaftsoffizieller, Delegierter, Zuschauer, usw.) definiert, also nicht nur eine Reflexhandlung oder das Ergebnis unachtsamer und übertriebener Methoden beim Abwehrversuch. Anspucken ist, sofern das Opfer getroffen wird, eindeutig eine Tätlichkeit. 8:8 Verstöße gegen Regeln 8:2-7 führen zu einem 7-m-Wurf für die gegnerische Mannschaft (14:1), wenn der Verstoß direkt - oder indirekt wegen der dadurch verursachten Unterbrechung - eine klare Torgelegenheit für die gegnerische Mannschaft vereitelt. Ansonsten führt die Regelwidrigkeit zu einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft (13:1a-b, 13:2-3).
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