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Verwarnung 16:1 Eine Verwarnung
kann gegeben werden bei:ist zu geben bei:
Hinausstellung 16:3 Eine Hinausstellung ist zu geben bei: a) Wechselfehlern oder Betreten der Spielfläche durch einen zusätzlichen Spieler oder wenn ein Spieler vom Auswechselraum aus in das Spiel eingreift(4:5 bis 6); b) wiederholten, progressiv zu bestrafenden Regelwidrigkeiten (8:3, 16:1 Kommentar); c) wiederholtem unsportlichen Verhalten eines Spielers auf der Spielfläche oder außerhalb (8:4, 16:1 Kommentar); d) unsportlichem Verhalten eines der Mannschaftsoffiziellen, nachdem einer von ihnen zuvor bereits eine Verwarnung erhalten hatte (16:1c, 8:4, 16:1 Kommentar); e) unsportlichem Verhalten, das in jedem Fall eine Hinausstellung rechtfertigt (8:4, Erläuterung 5:3, 16:3 Kommentar); f) Disqualifikation eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen während der Spielzeit (16:8, Absatz 2, siehe jedoch 16:14b; g) unsportlichem Verhalten eines Spielers, der gerade hinausgestellt wurde, vor Wiederaufnahme des Spiels (16:12a); · Kommentar: Ungeachtet der Absätze b) bis d), die eine Hinausstellung erst wegen wiederholter Regelwidrigkeit oder wiederholtem unsportlichen Verhalten vorsehen, gibt Absatz e) den Schiedsrichtern ausdrücklich das Recht, wegen einer besonderen Regelwidrigkeit oder Unsportlichkeit sogleich auf Hinausstellung zu entscheiden, also aiuch wenn der Spieler vorher nicht verwarnt wurde und seine Mannschaft insgesamt noch nicht drei Verwarnungen erhalten hatte. Ebenso kann ein Offizieller sofort hinausgestellt werden, auch wenn gegen die Offiziellen seiner Mannschaft vorher keine Verwarnung ausgesprochen wurde. Gegen die Offiziellen einer Mannschaft darf maximal einmal auf Hinausstellung erkannt werden. Wenn gegen einen Mannschaftsoffiziellen entsprechend 16:3d eine Hinausstellung ausgesprochen wurde, ist es diesem erlaubt, im Auswechselraum zu verbleiben und seine Funktion weiter wahrzunehmen; seine Mannscahft wird jedoch auf der Spielfläche für 2 Minuten um einen Spieler reduziert. 16:4 Die Hinausstellung ist dem fehlbaren Spieler und dem Zeitnehmer/Sekretär nach Time-out durch das vorgeschriebene Hinausstellungszeichen, d.h. Hochhalten eines gestreckten Armes mit zwei erhobenen Fingern (Handzeichen Nr. 14), deutlich anzuzeigen. 16:5 Die Hinausstellung erfolgt immer für eine Spielzeit von 2 Minuten. Die dritte Hinausstellung desselben Spielers ist immer auch mit einer Disqualifikation verbunden (16:6f). Während der Hinausstellungszeit darf der hinausgestellte Spieler weder selbst im Spiel mitwirken, noch von einem seiner Mitspieler ersetzt werden. Die Hinausstellungszeit beginnt mit der Wiederaufnahme des Spiels durch Pfiff. Ist die Hinausstellungszeit eines Spielers beim Ende der 1. Halbzeit nicht beendet, läuft sie vom Beginn der zweiten Halbzeit an weiter. Das gleiche gilt zwischen regulärer Spielzeit und Spielverlängerung sowie während Spielverlängerungen; sofern nach Ablauf der Verlängerung eine Hinausstellung noch nicht abgelaufen ist, darf dieser Spieler gemäß Kommentar zur Regel 2:2 an einem 7-m-Werfen nicht teilnehmen. Disqualifikation 16:6 Eine Disqualifikation a) unsportlichem Verhalten eines der Offiziellen, nachdem diese zuvor schon eine Verwarnung und eine Hinausstellung entsprechend Regel 8:4, 16:1c und 16:3d erhalten haben; b) Regelwidrigkeiten, die die Gesundheit eines Gegenspielers gefährden (); c) grob unsportlichem Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen auf oder außerhalb der Spielfläche (8:6, Erläuterung 6) und im Falle von besoderem oder wiederholtem unsportlichen Verhalten während Entscheidungen durch 7-m-Werfen (2:2 Kommentar und 16:13); d) Tätlichkeit eines Spielers außerhalb der Spielzeit, d.h. vor Spielbeginn oder während des 7-m-Werfens (2:2 Kommentar, 8:7 und 16:14b); e) Tätlichkeit eines Mannschaftsoffiziellen (8:7); f) einer dritten Hinausstellung desselben Spielers (16:5). 16:7 Die Disqualifikation ist dem fehlbaren Spieler oder Offiziellen und dem Zeitnehmer/Sekretär vom Schiedsrichter nach Time-out durch Hochhalten der Roten Karte deutlich anzuzeigen (Handzeichen Nr. 13; die "Rote Karte" sollte ein Format von etwa 9 x 12 cm haben). 16:8 Die Disqualifikation eines Spielers oder eines Mannschaftsoffiziellen gilt immer für den Rest der Spielzeit. Der Spieler oder Offizielle muss die Spielfläche und den Auswechselraum sofort verlassen. Nach dem Verlassen der Spielfläche und des Auswechselraums darf der Spieler oder Offizielle in keiner Form Kontakt zur Mannschaft haben. Die Disqualifikation eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen während der Spielzeit, auf oder außerhalb der Spielfläche, ist immer mit einer Hinausstellung für die Mannschaft verbunden. Dies bedeutet, dass die Anzahl der Spieler der Mannschaft auf der Spielfläche um einen Spieler verringert wird (16:3f). Die Verringerung auf der Spielfläche wird aber 4 Minuten dauern, wenn ein Spieler unter den Umständen gemäß Regel 16:12b bis 16:12d disqualifiziert worden ist. Eine Disqualifikation verringert die Zahl der Spieler oder Offiziellen, die der Mannschaft zur Verfügung stehen (ausgenommen 16:14b). Es ist der Mannschaft jedoch erlaubt, die Zahl der Spieler auf der Spielfläche nach Ablauf der Hinausstellung wieder zu ergänzen. Eine Disqualifikation gilt im Prinzip nur für den Rest des Spiels, in dem sie verhängt wurde. Sie wird als eine Entscheidung der Schiedsrichter auf Grund ihrer Beobachtung von Tatsachen erachtet. Es gibt bei einer Disqualifikation keine über das Spiel hinausgehenden, weiteren Folgen, außer im Falle von Disqualifikationen wegen Tätlichkeit (16:6d bis e) oder wenn grob unsportliches Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen (16:6c) Erläuterung 6a, d oder g entspricht. Solche Disqualifikationen werden im Spielprotokoll dargelegt (17:10). Ausschluss 16:9 Ein Ausschluss Tätlichkeit eines Spielers (gemäß der Definition in Regel 8:7) während der Spielzeit ( 16:13, Absatz 1; und 2:6), auch außerhalb der Spielfläche. 16:10 Der Ausschluss ist dem fehlbaren Spieler und dem Zeitnehmer/Sekretär von den Schiedsrichtern nach Time-out durch das vorgeschriebene Handzeichen 15, d.h., die über den Kopf gekreuzten Arme, deutlich anzuzeigen. 16:11 Der Ausschluss gilt immer für den Rest der Spielzeit, das heißt, die Mannschaft muss auf der Spielfläche mit einem Spieler weniger spielen. Wird ein Spieler ausgeschlossen, der entweder gerade eine Hinausstellung verbüßte, soeben eine solche erhalten hatte oder gemäß 16:12 eine Reduzierung seiner Mannschaft auf der Spielfläche verschuldet hatte, so tritt neben der Folge seines Ausschlusses gemäß Satz 1 keine weitere Reduzierung der Mannschaft. Der ausgeschlossene Spieler darf nicht ersetzt werden und muss die Spielfläche sowie den Auswechselraum sofort verlassen. Nach dem Verlassen der Spielfläche und des Auswechselraums darf der Spieler in keiner Form Kontakt zur Mannschaft haben. Ein Ausschluss muss von den Schiedsrichtern für die zuständigen Instanzen im Spielprotokoll dargelegt werden (17:10). Mehr als ein Verstoß in derselben Situation 16:12 Wird von einem Spieler oder Mannschaftsoffiziellen gleichzeitig oder in direkter Folge vor dem Wiederanpfiff mehr als !eine Regelwidrigkeit begangen und erfordern diese Verstöße verschiedene Strafen, ist grundsätzlich nur die schwerwiegendste Strafe auszusprechen. Das ist immer der Fall, wenn eine der Regelwidrigkeiten eine Tätlichkeit ist. Es gelten jedoch die folgenden besonderen Ausnahmen, bei welchen in sämtlichen Fällen die Mannschaft auf der Spielfläche für 4 Minuten reduziert wird: a) wenn sich ein Spieler, welcher gerade eine Hinausstellung erhalten hat, vor der Wiederaufnahme des Spiels unsportlich verhält, soll er eine zusätzliche Hinausstellung erhalten (16:3g); wenn die zusätzliche Hinausstellung die dritte für den Spieler ist, wird er disqualifiziert. b) wenn sich ein Spieler, der gerade eine Disqualifikation bekommen hat (direkt oder wegen seiner dritten Hinausstellung), vor der Wiederaufnahme des Spiels unsportlich verhält, wird die Mannschaft mit einer zusätzlichen Strafe belegt, wodurch die Reduzierung 4 Minuten beträgt (16:8, Absatz 2). c) wenn sich ein Spieler, der gerade eine Hinausstellung bekommen hat, vor der Wiederaufnahme des Spiels grob unsportlich verhält, wird er zusätzlich disqualifiziert (16:6c); die beiden Strafen bedeuten eine 4- Minuten-Reduzierung der Mannschaft (16:8, Absatz 2). d) wenn sich ein Spieler, der gerade eine Disqualifikation bekommen hat (direkt oder wegen seiner dritten Hinausstellung), vor der Wiederaufnahme des Spiels grob unsportlich verhält, wird die Mannschaft mit einer zusätzlichen Strafe belegt; die Reduzierung beträgt insgesamt 4 Minuten (16:8, Absatz 2). 16:13 Die in den Regeln 16:1, 16:3, 16:6 und 16:9 beschriebenen Situationen umfassen allgemein während der Spielzeit begangene Regelwidrigkeiten (2:8). Zur Spielzeit zählen alle Pausen, die Verlängerungen, Time-outs, sowie für den Fall der 16:6 auch alle Entscheodungsverfahren (z.B. 7-m- Werfen). Während der Durchführung solcher Entscheidungen, bei denen Hinausstellungen für die Betroffenen folgenlos sind, sollte jegliche Art von besonderem oder wiederholtem unsportlichen Verhalten jedoch zur Disqualifikation führen, und damit die weitere Teilnahme dieses Spielers verhindern (siehe 2:2 Kommentar). Regelwidrigkeiten außerhalb der Spielzeit 16:14 Unsportliches Verhalten, grob unsportliches Verhalten oder eine Tätlichkeit seitens eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen im Bereich der Wettkampfstätte, aber außerhalb der Spielzeit, ist wie folgt zu ahnden: Vor dem Spiel: a) bei unsportlichem Verhalten mit Verwarnung (16:1c). b) wiederholtes oder grob unsportliches Verhalten oder eine Tätlichkeit mit Disqualifikation, wobei die Mannschaft aber mit 14 Spieler und 4 Offiziellen beginnen darf. 16:8, Absatz 2 trifft nur bei Vergehen während der Spielzeit zu; folglich hat die Disqualifikation keine Hinausstellung zur Folge. Bestrafungen für Vergehen vor dem Spiel können jederzeit während des Spiels ausgesprochen werden, sobald die fehlbare Person als am Spiel Beteiligter wahrgenommen wird und dies zum Zeitpunkt des Vergehens nicht möglich war. Nach dem Spiel: c) schriftliche Meldung.
a) Fouls und ähnlichen Regelwidrigkeiten im Verhalten zum Gegenspieler
(5:5; 8:2), die entsprechend Regel 8:3 nicht in die Kategorie der
"progressiven Bestrafung" fallen.
Eine Verwarnung
b) progressiv zu bestrafenden Regelwidrigkeiten (8:3);
c) unsportlichem Verhalten eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen
(8:4, Erläuterung 5:1-2).
· Kommentar:
Ein Spieler sollte nicht mehr als eine Verwarnung und eine Mannschaft
insgesamt nicht mehr als drei Verwarnungen erhalten; die folgende
Strafe muss mindestens eine Hinausstellung sein.
Ein bereits hinausgestellter Spieler sollte nicht mehr verwarnt werden.
Gegen die Offiziellen einer Mannschaft sollte insgesamt nur eine
Verwarnung ausgesprochen werden.
16:2 Die Verwarnung ist dem fehlbaren Spieler oder Offiziellen und dem
Zeitnehmer/Sekretär vom Schiedsrichter durch Hochhalten der Gelben
Karte anzuzeigen (Handzeichen Nr. 13; die "Gelbe Karte" sollte ein
Format von etwa 9x12 cm haben).
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